Neutrale Fachleute und Experten zu <steuerfrei> | ||||
Die "HandelsZeitung" kommt am 21.11.2001 zum Schluss:
"Bis heute scheinen darum die britischen TEPs die einzigen mit Sicherheit steuerbefreiten Kapitalanlagen dieser Art zu sein.“ |
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Die "Berner Zeitung" schreibt am 10.3.2000 zur Behandlung der britischen Altpolicen als Säule 3b:
„Altpolicen gelten als rückkaufsfähige, mit periodischen Prämien finanzierte Kapitalversicherungen der Säule 3b. Somit ist die Auszahlung nach dem Wortlaut der gültigen eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze von der Steuer befreit.“ |
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In der "HandelsZeitung" vom 31.5.2000 wird die Steuerbehörde wie folgt zitiert:
„Der Chef der Hauptabteilung Recht des kantonalen Steueramtes Zürich bestätigt, dass die Auszahlung der britischen Versicherungsgesellschaft an Schweizer ebenso steuerfrei ist wie es deren Auszahlung an den ursprünglichen britischen Versicherungsnehmer wäre, hätte er in der Zwischenzeit in der Schweiz Wohnsitz genommen. Die Abtretung der Ansprüche an einen Dritten könne daran nichts ändern.“ |
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Die "Schweizer Versicherung“ schreibt in der Nummer 11/1999 zum Thema Steuerfreiheit:
"Das sind letztlich umso interessantere Gewinnchancen, als diese Erträge nach Schweizer Recht steuerprivilegiert sind. Grundsätzlich gilt, dass britische (und andere ausländische) Lebensversicherungen steuerlich den Schweizer Policen gleichgestellt sind und auch eine Abtretung eines Vertrages an einen neuen Versicherungsnehmer keine fiskalischen Belastung zur Folge hat. Damit ist die Auszahlung britischer Altpolicen wie bei konventionellen Schweizer 3b-Policen einkommenssteuerfrei. Auch in Grossbritannien wird bei der Auszahlung keine Quellensteuer fällig. Allfällige Erbschafts- und Schenkungssteuern schliesslich lassen sich in den meisten Kantonen umgehen, wenn der neue Versicherungsnehmer und/oder sein Ehepartner Begünstigte sind.“ |
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