Weshalb sind Altpolicen steuerfrei?
Die britischen Altpolicen werden als einkommensteuerfreie Säule 3b anerkannt, weil sie die gesetzlichen Merkmale erfüllen und weil ausländische Versicherungen hier steuerlich den inländischen gleichgestellt sind.

Wörtlich steht in Artikel 24 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und in den weitgehend gleich lautenden kantonalen Steuergesetzen zur Säule 3b, Unterkategorie Policen mit laufenden Prämien: „Steuerfrei sind ... der Vermögensanfall aus rückkaufsfähiger privater Kapitalversicherung, ...“

Von den kantonalen Steuerämtern und vom Bund liegen Schreiben vor, welche bestätigen, dass die angesparten britischen Altpolicen Säule 3b sind, unabhängig davon, dass die Versicherer in Grossbritannien sind. Wir zitieren: „Ausschlaggebend ist somit, ob der Dritte, d.h. der Erwerber einer Secondhandpolice in ein direktes Versicherungsvertragsverhältnis gegenüber der englischen Versicherungsgesellschaft eintritt und die Auszahlung kraft eigenem, direktem Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft erhält.“

Unsere Kunden werden wirklich Versicherungsnehmer, und können dies mit den von uns aufbereiteten und ausgelieferten Originalpolicen auch belegen. Nur durch diese Dienstleistung, welche in unserem Full Service Paket enthalten ist, kann die Steuerfreiheit tatsächlich wahrgenommen werden.

Die Säule 3b unterliegt zwar der kantonalen Vermögenssteuer, aber auch nur in Höhe des spezifisch niedrigen Rückkaufswertes; dieser Zustand wird zu Recht als reduzierte Vermögenssteuer bezeichnet.

Bei teilweiser Bankfinanzierung von Policen reduziert sich die Vermögenssteuer um das Darlehen. Bei Bankfinanzierung der Prämien sind im Prinzip auch diese indirekt über den Schuldzinsabzug teilweise vom Einkommen abziehbar.

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