
Jede der drei Säulen der schweizerischen Altersvorsorge wird steuerlich gefördert. Im Gegensatz zu den Säulen 1, 2 und 3a ist bei der Säule 3b, zu welcher die britischen Altpolicen gehören, der gesamte Vermögenszuwachs steuerfrei. Das bedeutet, dass auf der Ablaufleistung und damit auf dem gesamten Ertrag der Anlage keine Einkommenssteuer zu zahlen ist. Diese Steuerbefreiung besteht schon seit Jahrzehnten und soll die freiwillige private Altersvorsorge fördern, zusätzlich zur AHV und zum BVG. Der Versicherungsnehmer einer britischen Altpolice kommt also bei ihrer Auszahlung in den seltenen Genuss eines steuerfreien Einkommens. Da über ein steuerfreies Einkommen sofort vollumfänglich verfügt werden kann, und da auch keine Rückstellung für die Bezahlung der Steuerrechnung gemacht werden muss, macht es ungeschmälert Freude. Der wirkliche Wert von steuerbarem Einkommen ist bei einer individuellen Steuerlast von beispielsweise 35% nur noch 65%, der wirkliche Wert von steuerfreiem Einkommen ist dagegen volle 100% der empfangenen Zahlung. In der schweizerdeutschen Fassung von Molières Geizigem sagt dieser sinngemäss: „Jede gschparti Franke isch en verdiente Franke.“ Er meinte im konkreten Zusammenhang zwar nicht die Steuern, hätte aber an den steuerfreien Altpolicen auch Freude gehabt.